Eine Woche gilt nun die neue Regelung, dass Bankkunden in Deutschland beim Abheben an Geldautomaten über eventuell anfallende Gebühren informiert werden, bevor sie den Abhebevorgang bestätigen. Einige Institute, die ihre Automaten noch nicht umgerüstet haben, behelfen sich momentan noch mit Aufklebern, die den Kunden über die anfallenden Gebühren unterrichten.
Zwar gehören wohl Gebühren für Kunden anderer Institute von 10 oder mehr Euro der Vergangenheit an, doch nach wie vor stehen vor allem die Sparkassen und Volksbanken in der Kritik der Verbraucherschutzzentralen. „Wir sind noch weit von einem angemessenen Niveau entfernt“, kritisiert Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale-Bundesverband.
Während sich die Privatbanken auf einheitliche Gebühren für Kunden anderer Banken von 1,95 Euro geeinigt haben, liegen die Gebühren bei Sparkassen und Volksbanken für Fremd-Kunden ortsabhängig immer noch bei bis zu 5 Euro oder etwas mehr. Experten veranschlagen die realen Kosten für eine Bargeldabhebung von Kunden anderer Banken bei 70 bis 80 Cent. Da die Gebühren bei Sparkassen und Volksbanken nicht einheitlich geregelt sind, leiden vor allem Kunden im ländlichen Raum, die sich von Sparkassen und Volksbanken abgewandt haben und z.B. zu einer Direktbank gewechselt sind, unter diesem Umstand. Denn in ländlichen Regionen spielen diese Institute ihre Vormachtstellung bei den zur Verfügung stehenden Automaten aus.
Sparkassen und Volksbanken führen mit einer gewissen Berechtigung die hohe Anzahl und vor allem flächendeckende Verbreitung ihrer Automaten ins Feld und argumentieren damit, dass der Markt mit der neuen Transparenz das Problem regeln wird. Verbraucherschützer zweifeln allerdings an der preissenkenden Wirkung. „Wer an fremden Automaten abhebt, ist oft in Zeitnot und braucht akut Geld – da wird man kaum mehrere Automaten ausprobieren, bis man den günstigsten gefunden hat“, sagt Pauli.
Das Bundeskartellamt wird die Preisentwicklung an den Geldautomaten weiterhin im Auge behalten und droht mit weiteren Konsequenzen, falls sich die Gebühren nicht auf ein vernünftiges Maß einpegeln. Gerade in ländlichen Regionen bleibe abzuwarten, ob sich die Preise tatsächlich bewegen werden, betonte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.