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Die Bafin überprüft die Aufsichtsräte der Banken

31. August 2010 admin Keine Kommentare

In der Finanzkrise wurden auch die Aufsichtsräte der Banken kritisiert, sie hätten die Schieflage der Kreditinstitute nicht rechtzeitig erkannt. Inzwischen wurde das Kreditwesengesetzes dahingehend geändert, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) die Aufsichtsräte kontrollieren darf und die Abberufung von Aufsichtsräten anordnen oder sogar ein Berufsverbot verhängen kann. Jetzt hat die Bafin anscheinend damit begonnen, die Aufsichtsräte der Banken unter die Lupe zu nehmen. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, liefen derzeit zehn Abberufungsverfahren und weitere Verfahren würden vorbereitet. Welche Kreditinstitute davon betroffen sind ist allerdings nicht bekannt.

Die Gründe für die Verfahren sind dabei unterschiedlicher Natur und reichen von Inkompetenz bis Unzuverlässigkeit. Einem Aufsichtsrat wird laut Financial Times Deutschland vorgeworfen, dass er zu wenig von Bankgeschäft verstünde. Drei Aufsichtsräte sollen abberufen werden, weil sie zu viele Kontrollmandate innehaben. In sechs Fällen zweifelt die Bafin an der Zuverlässigkeit der Aufsichtsräte. Das könne etwa dann der Fall sein, wenn ein Aufsichtsrat zugleich Kunde der Bank und sein Kredit ausfallgefährdet oder bereits ausgefallen sei. In diesem Fall bestünde ein Interessenkonflikt.

Die betroffenen Aufsichtsräte sollen zunächst zu den Vorwürfen angehört werden. Es wird allerdings davon ausgegangen, dass das Instrument der Abberufung nicht wirklich zum Einsatz kommt, sondern dass die betroffenen Personen freiwillig Ihren Hut nehmen werden.

Die Bafin schließt die Noa Bank für den Kundenverkehr

19. August 2010 admin Keine Kommentare

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat gestern Abend die Frankfurter Noa Bank wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung für den Kundenverkehr geschlossen. Nach Aussage der Bafin diene das Moratorium der Sicherung noch vorhandener Vermögenswerte.

Die Noa Bank wurde erst im Herbst letzten Jahres gegründet und warb als Konsequenz auf die Bankenkrise mit hoher Transparenz und dem Versprechen, dass die Kunden anhand von vier Themenkatalogen bestimmen können wofür ihre Einlagen in Form von Krediten verwendet werden. Zur Auswahl standen Umweltbranche, Gesundheitssektor, Kulturindustrie und Unternehmen aus der Region. Zudem lockte die Bank mit einem für derzeitige Verhältnisse hohen Tagesgeldzins von 2,2 Prozent und zog damit innerhalb kurzer Zeit ein Anlegervermögen von bis zu 290 Millionen Euro an. Nach Angaben der Bafin beläuft sich das Anlegervermögen Stand 17. August noch auf gut 172 Millionen Euro.

Für die ca. 15.000 Kunden der Noa Bank bedeutet die Entscheidung der Bafin, dass sie momentan nicht auf ihre Konten zugreifen können und daher nicht an ihr Geld kommen. Die Bafin prüft nun, ob die Noa Bank aus eigener Kraft in der Lage ist, die Kundenforderungen zu begleichen. Ist dies nicht der Fall, stellt sie dann den Entschädigungsfall fest. Von diesem Zeitpunkt an oder wenn die Bafin innerhalb von sechs Wochen zu keiner Entscheidung kommt, kann die Entschädigung der Anleger beginnen.

Da die Noa Bank keinem Einlagensicherungsfonds angehört, greift lediglich die gesetzliche Einlagensicherung, die nur Einlagen bis 50.000 Euro absichert. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) wird jeden Kunden der Bank über den Entschädigungsfall informieren. Der Kunde muss dann nur noch einen beigefügten Antwortbogen zurückschicken, um seine Ansprüche geltend zu machen. Bis zur Überweisung der Entschädigung dauert es dann nur wenige Wochen. Schlechter gestellt sind Anleger, die mehr als 50.000 Euro angelegt haben. Diese erhalten von der EdB lediglich 50.000 Euro und müssen weitere Ansprüche im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen.

Fazit: Neben hohen Zinsen sollte man bei der Entscheidung für ein verlockendes Angebot auf jeden Fall auch auf die Einlagensicherung achten und nur entsprechend hohe Beträge anlegen.