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Artikel Tagged ‘Banken’

Bank of Scotland: Bewegung beim Festgeld

23. November 2010 admin Keine Kommentare

Im Gegensatz zu manchen Mitbewerbern, die momentan mit auf Neukunden beschränkten Top-Tagesgeldangeboten mit zeitlich begrenzter Zinsgarantie auf sich aufmerksam machen, und damit versuchen, die Lücke zwischen Tagesgeld und Festgeld zu schließen, erhöht die Bank of Scotland fast unbemerkt ihre Festgeldzinsen.

Wie beim, schon in vorangegangenen Artikeln des Öfteren besprochenen und aufgrund seines recht stabilen im Spitzenbereich angesiedelten Zinsniveaus empfohlenen, Tagesgeld der Bank of Scotland hat sich das Institut auch im Festgeldbereich seit langer Zeit sehr stabil auf vergleichsweise hohem Niveau gezeigt. Durch die aktuelle Erhöhung der Festgeldzinsen der Bank of Scotland wird diese langfristige Anlageform allmählich wieder interessant.

Aktuell bietet die Bank of Scotland als Spitzenzinssatz 3,8 Prozent bei fünfjähriger Laufzeit und jährlicher Zinsauszahlung. Zu dem kostenlosen Festgeldkonto benötigt man das ebenfalls kostenlose Tagesgeldkonto bei der Bank of Scotland als Referenzkonto für die Zinsauszahlungen. Da beide Konten kostenlos sind und keine Mindesteinlage voraussetzen und bei Neueröffnung eines Tagesgeldkontos bis 31.12.2010 sogar noch 30.- Euro Startguthaben mitgenommen werden können, geht man mit der Kontoeröffnung keinerlei Risiko ein. Zudem sind die Zinsauszahlungen auf dem Tagesgeldkonto der Bank of Scotland gut aufgehoben.

Alternativ kann man gegen einen gewissen Zinsabschlag auch eine Laufzeit von vier Jahren oder eine monatliche Zinsauszahlung wählen. Im Einzelnen werden folgende Konditionen angeboten:

jährliche Zinszahlung:

4 Jahre 3,50% (vorher 3,20%)
5 Jahre 3,80% (vorher 3,65%)

monatliche Zinszahlung:

4 Jahre 3,45% (vorher 3,15%)
5 Jahre 3,75% (vorher 3,60%)

Fazit: Einziges Manko ist je nach Anlagesumme die begrenzte Einlagensicherung auf 50.000 britische Pfund. Ansonsten ist neben dem ohnehin empfehlenswerten Tagesgeldkonto auch die Überlegung längerfristig Geld bei der Bank of Scotland anzulegen eine Überlegung und Empfehlung wert.

Verbraucherschützer kritisieren die praktische Umsetzung der Beratungsprotokolle

23. November 2010 admin Keine Kommentare

Erneut gibt es Kritik am praktischen Umgang mit den Beratungsprotokollen, die aufgrund der Finanzkrise vom Gesetzgeber zum Schutz der Kunden vor Falschberatung in Anlagegeschäften eingeführt und vorgeschrieben wurden. Laut einer Studie des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (Vzbv) dienen in der Praxis die Beratungsprotokolle in den meisten Fällen eher der Absicherung der Geldinstitute vor Haftungsrisiken, als dem Schutz des Kunden vor falscher Beratung.

In den meisten Protokollen werden wichtige Angaben zu den finanziellen Verhältnissen, zur Risikobereitschaft oder zu Kenntnissen und Erfahrungen mit Finanzgeschäften zwar erfasst, erklärte der Bundesverband heute in Berlin. Dies geschehe aber überwiegend nur in schematisierter Form und damit meist nicht vollständig und nicht aussagekräftig.

Finanzexperten der Verbraucherzentralen überprüften für die Untersuchung 61 Beratungsprotokolle darauf, ob Bankkunden damit ein Beweismittel haben, um im Bedarfsfall Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Dieses Ziel erfüllen die Protokolle durchweg nicht, lautet das Fazit. In 49 Fällen hingegen enthielten die Papiere Klauseln zur pauschalen Haftungsbefreiung für die Banken.

Hauptkritikpunkt war dabei, dass zwar die Einnahmen, nicht aber die Ausgaben der Anleger abgefragt und protokolliert würden, die das frei verfügbare Einkommen des Kunden schmälern. Weiterhin würden weder die Kenntnisse des Kunden über die jeweiligen Finanzprodukte, noch die Risikobereitschaft des zukünftigen Anlegers ausreichend überprüft.

Aufgrund der Untersuchung raten die Verbraucherschützer Bankkunden davon ab Beratungsprotokolle zu unterschreiben. Mit der Unterschrift werde ihnen die Verantwortung für die Inhalte zugeschrieben, die oftmals noch nicht einmal den gesetzlichen Anforderungen entsprächen. Das Bundesfinanzministerium müsse per Verordnung einen einheitlichen Standard vorschreiben und dafür auch konkrete inhaltliche Umsetzungsvorgaben definieren.

Neuer Skandal bei der Hamburger Sparkase ?

17. November 2010 admin Keine Kommentare

Nach dem Skandal um psychologische Kundenprofile der Hamburger Sparkasse ist die größte deutsche Sparkasse erneut in die Schlagzeilen geraten. Laut NDR hat die Haspa in einer Marketingaktion mit Unterstützung einer Hamburger Grundschule Eltern mehr oder minder dazu gedrängt, für ihre Kinder ein Girokonto bei der Sparkasse zu eröffnen. Hintergrund ist ein gemeinsames Schreiben der Schulleitung und der Haspa, das die Eltern dazu auffordert ein Konto für ihre Kinder zu eröffnen, da das Essen in der Kantine zukünftig mit Geldkarte bezahlt werden soll.

In dem Schreiben von Schulleitung und Haspa heißt es nach NDR-Angaben: „Als Partner der ‘Schule am Walde’ unterstützen wir sehr gerne die Einführung des neuen Zahlungsmittels und stellen das komplette System zur Verfügung. (…) Bitte eröffnen Sie für Ihr Kind ein Schüler-Girokonto bei der Haspa.“

Sowohl die zuständige Schulbehörde, als auch die Hamburger Sparkasse bemühten sich um Schadensregulierung. „Das geht natürlich überhaupt nicht“, sagte eine Sprecherin der Schulbehörde. Die Schulleitung sei dazu aufgefordert worden, dies klarzustellen. Es müsse gewährleistet sein, dass das Schulessen mit jedweder Geldkarte sowie in bar bezahlt werden könne. Mit Blick auf die große Nähe der Haspa zu der Grundschule als Partner des Bildungsinstituts verwies die Sprecherin auf die Sponsoringrichtlinie, die genau festlege, was möglich sei. Eine Sprecherin der Hamburger Sparkasse betonte, dass in der Schulkantine auch Geldkarten anderer Institute einsetzbar seien. Die Haspa stelle nur das System zur Verfügung und biete ein kostenloses Schüler-Girokonto an.

Ob das wirklich ein neuer Skandal ist, weiß ich nicht. Unwillkürlich habe ich mich an meine schon etwas zurückliegende Grundschulzeit erinnert. Damals ging es nicht um Geldkarten und eine Kantine gab es auch nicht. Für meine Schulspeisung (Kakao oder Milch) haben mir meine Eltern damals noch täglich ein paar Groschen mitgegeben, allerdings kam einmal im Jahr anlässlich des Weltspartags der Sparonkel von der örtlichen Kreissparkasse um nachzusehen, was sich in der Spardose angesammelt hat, die zum Schulbeginn ausgeteilt wurde. Das Geld landete auf einem Sparbuch der KSP, das wohl meine Eltern für mich angelegt hatten. Jetzt raten Sie mal bei welcher Bank ich anlässlich meines ersten Ferienjobs mein erstes Girokonto eröffnet habe?

Inwieweit so eine frühzeitige Werbung und Prägung legitim ist, ist sicherlich fraglich. Umgekehrt stellt sich natürlich die Frage, warum andere Institute die Chance, im Rahmen der Förderung von Bildung Werbung für ihre Angebote zu machen, nicht so nutzen wie die Sparkassen.

Der NDR deckt erneut einen Datenskandal auf

4. November 2010 admin Keine Kommentare

Erneut hat der NDR auf eine zumindest bedenkliche Datensammlung im Bankenfeld aufmerksam gemacht. Betroffen ist diesmal die Hamburger Sparkasse (Haspa). Sie hatte Berichten von NDR Info zufolge psychologische Kundenprofile angelegt um ihre Produkte effektiver und zielgerichteter verkaufen zu können. Die Haspa hatte ihre Kunden wohl schon seit Jahren in sieben Typen unterteilt, wie z.B. „Bewahrer“, „Hedonisten“ oder „Abenteurer“.

Die Sparkasse reagierte erstaunlich schnell auf die Veröffentlichung mit der Absichtserklärung in Zukunft keine psychologischen Kundenprofile mehr zu erstellen und die bisher gespeicherten Daten zu löschen. Eine Sprecherin der Bank bedauerte, dass es in der öffentlichen Wahrnehmung zu Missverständnissen gekommen sei. Mit der Methode habe die Haspa die Bedürfnisse ihrer Kunden besser verstehen wollen. In Beratungen hätten diese Erkenntnisse ohnehin nur eine untergeordnete Rolle gespielt.

Auf Basis welcher Daten die psychologische Einteilung der Kunden vorgenommen wurden blieb laut NDR unklar. Laut Aussage der der Bank beruhe die Einteilung der Kunden auf der Einschätzung der Berater, die ihre Kunden über einen langen Zeitraum begleiteten und daher gut kennen. Eine Auswertung der Daten von z.B. Girokonten sei ohne Einwilligung des Kunden nicht erlaubt.

Die angewandte Methode beruht wohl auf dem Konzept „Limbic“ der Münchner Unternehmensberatung „Gruppe Nymphenburg“. Dies bestätigte zumindest deren Vorstandsmitglied Hans-Georg Häusel und erklärte: „Das ist alles kein Geheimnis und heute im Marketing gang und gäbe“. Neben der Haspa gehörten auch andere Finanzdienstleister zum Kundenkreis der Firma.

Fazit: In der heutigen (Marketing-)Welt muss man wohl damit rechnen als Verbraucher und Kunde von Firmen und Dienstleitern eingeschätzt und eingeteilt zu werden. Über den Fakt, in wie weit das moralisch oder datenrechtlich bedenklich ist, lässt sich natürlich trefflich streiten und diskutieren. Finanzdaten gehören aber sicherlich zu der Gruppe der sensiblen und vertraulichen Daten und sind daher besonders schützenswert. Banken und Finanzdienstleister laufen aber zum Glück in unserer medienbestimmten Zeit Gefahr, dass solche Praktiken aufgedeckt werden und der Ruf des Unternehmens in der Öffentlichkeit und damit auch bei den Kunden Schaden nimmt.

Ist das Finanzamt letztlich auch nur eine Bank?

2. November 2010 admin Keine Kommentare

Bei meiner täglichen Recherche nach interessanten Neuigkeiten im Banken- und Finanzsektor bin ich heute auf eine kuriose, aber sehr interessante Meldung bei Focus Money Online gestoßen.

Demnach hatte eine Frau das Finanzamt verklagt, weil es die Vorauszahlung einer geforderten Steuernachzahlung wegen eines gleichzeitigen Einspruchs der Steuerzahlerin gegen die Nachforderung nicht annehmen wollte. Klingt auf den ersten Blick ungewöhnlich, hat aber eine plausible Begründung.

Im vorliegenden Fall handelte es sich um eine Steuernachzahlung von mehreren Millionen Euro. Die Steuerzahlerin hatte die geforderte Summe fristgerecht überwiesen und gleichzeitig Einspruch gegen die Nachforderung eingelegt. Das Finanzamt setzte aber die Vollziehung des Steuerbescheids aus und überwies das Geld an die Frau zurück. Die Frau klagte daraufhin mit der Begründung sie erhalte auf dem Kapitalmarkt nur zwei bis maximal 4,3 Prozent Zinsen für die Millionensumme, müsse aber im Falle eines abschlägigen Bescheids gegen ihren Einspruch sechs Prozent Zinsen an das Finanzamt entrichten.

Das zuständige Kölner Finanzgericht gab der Frau Recht mit der Begründung, dass das Finanzamt bei schwelenden Verfahren den strittigen Steuerbetrag nicht gegen den Willen des Steuerzahlers ablehnen oder zurücküberweisen darf. Das Gericht bezeichnete diese Praxis des Finanzamtes mit dem Attribut „ermessensfehlerhaft“. Das Verhalten verstoße auch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. Eine Revision zum Bundesfinanzhof in München wurde allerdings zugelassen.

Mein persönliches Fazit: Da ich auch schon in den Genuss von Zinsberechnungen, sowohl zu meinen Lasten, als auch zu Lasten des Finanzamtes gekommen bin und diese bisher immer als gottgegeben angesehen habe, werde ich mir angesichts dieses Themas nochmal meine alten Bescheide ansehen um herauszufinden inwieweit sich diese mit dem jeweils aktuellen Marktgeschehen oder dem Leitzins decken. Interessant wäre auch, ob diese Zinsen bundeseinheitlich oder regional unterschiedlich sind und wer sie eigentlich festlegt. Wenn ich entsprechende Antworten gefunden habe, werde ich diesem Thema bestimmt noch einmal einen Artikel widmen.

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Bundestag verabschiedet Restrukturierungsgesetz für Banken

28. Oktober 2010 admin Keine Kommentare

Der Bundestag hat heute das Restrukturierungsgesetz für Banken verabschiedet. Das neue Gesetz soll ab 2011 in Kraft treten und und den bisherigen Bankenrettungsschirm ersetzen. Hauptbestandteile des Gesetzes sind die Bankenabgabe und ein Insolvenzrecht für Kreditinstitute. Damit soll es in Zukunft möglich sein, systemrelevante Banken zu sanieren oder geordnet abzuwickeln. Die Bankenabgabe verpflichtet die Institute in einen Fonds einzuzahlen, der im Falle der Pleite einer wichtigen Bank einspringen soll. Damit sollen die Konsequenzen aus der Finanzkrise gezogen werden, in deren Folge der Staat und damit der Steuerzahler für die Rettung systemrelevanter Institute, wie der in der Krise verstaatlichten Hypo Real Estate, aufkommen musste. Wichtige Banken sollen sich damit nicht mehr darauf verlassen können, dass der Staat sie sowieso retten wird und den Steuerzahler damit belastet.

Die Bankenabgabe soll im Jahr mehr als eine Milliarde Euro einbringen und sich am Risiko der jeweiligen Bank orientieren. Den Hauptanteil werden die Privatbanken beisteuern, aber auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen in den Topf einzahlen. Ausgeschlossen sind lediglich Förderbanken. Ganz aus der Verantwortung entlassen ist der Steuerzahler aber nicht, denn der Bund kann dem Fonds Kredite in der Höhe von bis zu 20 Milliarden Euro gewähren. Diese Kredite müssen allerdings von den Banken zurückgezahlt werden.

Während die schwarz-gelbe Koalition das Gesetz als sinnvolles und notwendiges Instrument zur Regulierung der Finanzmärkte bezeichnet, spricht die Opposition von einer Mogelpackung, die im Falle einer erneuten Krise die Banken nicht ausreichend an den Kosten beteilige.

Im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes wurden ebenfalls die in unserem gestrigen Artikel „Die Regierungskoalition will Vergütungsregeln für Banken verschärfen“ besprochenen neuen Vergütungsregeln für staatlich gestützte Banken verabschiedet. Dem neuen Gesetz muss allerdings der Bundesrat noch zustimmen.

Die Regierungskoalition will Vergütungsregeln für Banken verschärfen

27. Oktober 2010 admin Keine Kommentare

Die Regierungskoalition plant die Vergütungsregeln für Manager in staatlich gestützten Banken drastisch zu verschärfen. Vorstandsmitglieder und außertariflich beschäftigte Mitarbeiter dieser Banken sollen demnach maximal 500.000 Euro im Jahr verdienen. Die neuen Vergütungsregeln sollen Bestandteil des Restrukturierungsgesetzes für Banken werden, das diese Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll.

Die neuen Regeln sehen konkret vor, dass Banken, an denen der Staat zu 75 oder mehr Prozent beteiligt ist, maximal Jahresgehälter bis 500.000 Euro und keine Boni auszahlen dürfen. Für Banken mit einer Bundesbeteiligung unter 75 Prozent gilt die gleiche Gehaltsgrenze, das Gehalt kann sich aber aus fixen und variablen Bestandteilen zusammensetzen.

Die Vergütungsregeln können aber umgangen werden, wenn teilverstaatlichte Banken ihre Staatshilfe voll verzinsen oder mindestens die Hälfte der Bundeshilfen zurückzahlen. Im Falle der Commerzbank hieße das, dass das Institut entweder gut eine Milliarde Euro Zinsen zahlen oder gut acht Milliarden Euro an den Staat zurückzahlen müsste.

Commerzbank-Chef Martin Blessing hatte in einem Brief an Unions-Fraktionschef Volker Kauder vor den negativen Folgen der Verschärfung der Vergütungsregeln gewarnt und die Bezahlung von ausgewählten Führungskräften im Investment-Banking mit einer schnelleren Rückkehr der Commerzbank in die Gewinnzone begründet. Blessing und andere Bankvorstände befürchten durch die neue Regelung eine verstärkte Abwanderung von gut bezahlten Investment-Bankern zu anderen Instituten, wo sie deutlich mehr verdienen könnten.

Unions-Fraktionschef Kauder betonte als Reaktion auf Blessings Brief, dass sich die Fraktion nicht unter Druck setzen lasse. „ Wir wollen, dass alle Institute, die eine Eigenkapitalhilfe vom Staat bekommen haben, keinerlei Boni und Sonderprämien mehr zahlen”, sagte Kauder.

Problemfall Geschäftskonto

30. September 2010 admin Keine Kommentare

Jede Firma und jedes Unternehmen sollte ein separates Geschäftskonto führen, das gilt auch für Selbständige und Freiberufler. Eine Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, erleichtert aber die Buchhaltung ungemein. Leider sind nach wie vor viele Geschäftskonten recht teuer, da zu Kontoführungsgebühren meistens auch noch Transaktionsgebühren für jede Buchung anfallen. Oftmals gibt es auch keine Extras, wie z.B. eine kostenlose Kreditkarte. Manchmal scheinen die Konditionen auf den ersten Blick recht günstig zu sein, bei genauerer Betrachtung entdeckt man aber versteckte Kosten, wie hohe Dispozinsen oder Gebühren für Kontoauszüge.

Allerdings ist auch der Geschäftskonten-Markt umkämpft. Daher besteht die Hoffnung, dass sich immer mehr Anbieter zu günstigeren Konditionen hinreißen lassen, um sich ihren Marktanteil zu sichern. Außerdem sind vor allem bei Filialbanken die Konditionen für Geschäftskonten nicht festgemauert, sondern Verhandlungssache zwischen dem Kunden und der Bank. Dies eröffnet Kunden natürlich die Möglichkeit verschiedene Anbieter gegeneinander auszuspielen.

Gerade für Freiberufler und Selbständige ist auch ein Online-Geschäftskonto bei einer Direktbank eine Alternative. Hier gibt es oft recht günstige Konditionen, wenn das Konto nicht sogar kostenlos ist. Wer keinen hohen Beratungsbedarf hat und ohnehin eine Affinität zur Online-Kontoführung hat, sollte sich in diesem Bereich umsehen.

Empfehlenswerte kostenlose Girokonten, die auch für Freiberufler und Selbständige offen stehen bieten die DKB und die netbank. Die DKB lässt allerdings nur bestimmte Berufsgruppen, vor allem die freien Berufe, zu. Die netbank ist nicht so wählerisch, allerdings erhält man nicht alle der günstigen Extra-Konditionen, die Gehaltsempfängern geboten werden. Nicht kostenlos, aber sehr günstige Konditionen bietet auch das Geschäftskonto der Skatbank.

Unser Tipp für Selbständige und Freiberufler: Das kostenlose giroLoyal der netbank.

Beipackzettel für Finanzprodukte

22. September 2010 admin Keine Kommentare

Schon seit Ende letzten Jahres forderte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner einen einheitlichen Beipackzettel für Finanzprodukte, der über tatsächliche Kosten und Risiken in verständlicher Form aufklärt. Als Konsequenz aus der Finanzkrise müssten die Kunden vor Verlusten wie etwa durch den Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers geschützt werden. Für den Fall, dass die Banken nicht freiwillig die nötigen Informationen transparent machen, drohte sie mit einem Gesetz.

Bislang haben sich Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken nicht auf eine einheitliche Regelung verständigt. Heute beschloss die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf nach dem die Banken den Kunden in Zukunft einen Beipackzettel mit allen wichtigen Informationen wie Kosten, Erträge und Risiken in kurzer und verständlicher Form mitgeben müssen.

Ministerin Aigner hält das Gesetz für einen wichtigen Schritt in Richtung besseren Verbraucherschutzes im Bereich der Finanzdienstleistungen. Im Vordergrund stünde die übersichtliche Information für die Kunden. Gleichzeitig warnte Aigner die Banken den Beipackzettel für Werbezwecke zu missbrauchen. Werbung habe auf diesem Informationsblatt nichts zu suchen.

Der Beipackzettel soll den Verbrauchern ermöglichen verschiedene Angebote besser vergleichen zu können und Bankkunden damit bei der Entscheidung für ein Finanzprodukt unterstützen. Im Gesetzesentwurf heißt es: Das Informationsblatt muss die wesentlichen Informationen über das jeweilige Finanzprodukt in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise so enthalten, dass der Kunde vor allem die Art der Anlage, die Risiken, die erwarteten Erträge und die Kosten einschätzen und mit anderen Finanzinstrumenten bestmöglich vergleichen kann. Aigner fordert eine genaue Kontrolle der Umsetzung durch die Banken. „Wir erwarten, dass die Finanzaufsicht die von den Banken eingesetzten Informationsblätter vom ersten Tag an überprüft.“ sagte Aigner.

3,1 Prozent aufs Tagesgeld! Gibt’s nicht?

17. September 2010 admin Keine Kommentare

Gibt es doch, allerdings nur mit einigen Nebenbedingungen. In ihrem aktuellen Angebot für Neukunden verspricht die DAB Bank 3,10 Prozent Zinsen aufs Tagesgeld.

Allerdings ist dieses Tagesgeldkonto nur in Zusammenhang mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots zu haben. Das kostenlose Tagesgeldkonto als solches bietet einen schon sehr guten Zinssatz von 2,10 Prozent mit einer Zinsgarantie bis zum 30.06.2011. Allerdings gilt dieser Zinssatz nur bis zu einer Maximaleinlage von 7.000 Euro. Darüber hinaus gibt es nur 0,50 Prozent. Nach dem 30.06.2011 fallen auch die Zinsen für Anlagebeträge bis 7.000 Euro auf den normalen Tagesgeldzinssatz von momentan 0,50 Prozent zurück.

Jetzt kommt das Wertpapierdepot ins Spiel. Wenn man Fonds im Wert von mindestens 7.000 Euro im Depot hält oder pro Quartal mindestens drei Wertpapiertransaktionen tätigt, erhält man zusätzlich einen Extrazins von 1,00 Prozent auf das Tagesgeld und kommt somit auf 3,10 Prozent. Für das Wertpapierdepot fallen keine Depotgebühren an und auch das zugehörige Depotkonto wird kostenfrei geführt. Für Transaktionen auf dem Depotkonto fallen allerdings Gebühren an. So kosten etwa Überweisungen vom Depotkonto per Internet 20 Cent, telefonische oder beleghafte Überweisungen sogar zwei Euro.

Die DAB Bank gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an, ist also ausreichend abgesichert.

Fazit: Ziel des Angebots ist eindeutig Neukunden zur Eröffnung eines Wertpapierdepots bei der DAB Bank zu bewegen. Das Tagesgeldangebot ist sozusagen das Begrüßungsgeschenk. Leider ist die Einlagesumme bis zu der sich das Tagesgeldkonto wirklich lohnt mit 7.000 Euro sehr knapp bemessen. Wer aber ohnehin plant ein Depot zu eröffnen oder mit seinem Depot von einem anderen Anbieter zur DAB Bank umziehen will und die oben genannten Bedingungen erfüllt, erhält für ein dreiviertel Jahr ein für aktuelle Verhältnisse sehr rentables Tagesgeldkonto.