Heute einigten sich die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Banken darauf, dass Bankkunden die fälligen Gebühren bei der Abhebung an Fremdautomaten angezeigt bekommen. Zudem werden die Kreditinstitute untereinander keine Gebühren mehr verlangen. Eine Obergrenze für die Gebühren, soll es aber weiterhin nicht geben. Damit haben sich die Sparkassen und Volksbanken mit ihrem Vorschlag (siehe auch den Artikel “Der Streit um Gebühren am Geldautomaten eskaliert“ vom 18. August) im ZKA durchgesetzt. Die neue Regelung soll am 15. Januar 2011 in Kraft treten. Laut Aussage des ZKA gehe man davon aus, dass die Regelung schnell zu sinkenden Gebühren führe.
Das Kartellamt sieht dagegen in der neuen Regelung keinen entscheidenden Vorteil für den Verbraucher. Obwohl es positiv sei, dass der Bankkunde am Automaten über die Kosten der Transaktion informiert werde, führe das aber nicht zu sinkenden Gebühren für die Abhebungen. Das Kartellamt drohte mit weiteren Überprüfungen.
Das Bundesverbraucherschutzministerium kritisierte die Einigung. Es sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, behebe aber nicht die völlig überzogenen Gebühren beim Geldabheben an Fremdautomaten in zum Teil zweistelliger Eurohöhe. Man wolle aber dem Kartellamt nicht vorgreifen, das den Sachverhalt noch bis Ende August prüft.
Die privaten Banken wollen dagegen laut Auskunft des Bundesverbands Deutscher Banken (BdB) ab Mitte Januar an ihren Automaten eine einheitliche Gebühr von 1,95 Euro für Fremdkunden erheben und fordern die Sparkassen und Volksbanken auf diesem Beispiel zu folgen.
Wie es aussieht wird uns die Debatte um die Gebühren an Geldautomaten auch in Zukunft noch beschäftigen.
Wer kennt das nicht? Es gibt immer mal wieder Situationen in denen man schnell Bargeld braucht, aber in der Nähe keinen Geldautomaten der eigenen Bank oder eines entsprechenden Automatenverbunds findet. Natürlich kann man mit der ec-Karte auch Geld an Fremdautomaten abheben, doch die Kosten für diesen Service sind zuletzt so teuer geworden, dass sich vor einigen Monaten das Kartellamt der Angelegenheit angenommen hat. Das Amt hat mehrfach gedroht, die Existenzberechtigung der Automatenverbünde zu prüfen, sofern die Banken keine einvernehmliche Lösung finden, um diese Gebührenexzesse zu begrenzen. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), in dem alle Bankenverbände sitzen, hatte angeboten, die Gebühren auf höchstens fünf Euro zu deckeln. Dieser Betrag war dem Kartellamt aber zu hoch, daher wurde der Vorschlag im April von der Behörde abgelehnt.
Inzwischen ist der Streit um die Automatengebühren zwischen den Bankengruppen (Sparkassen, Volksbanken, Privatbanken) laut Informationen des Handelsblattes eskaliert. Die Bankengruppen gehen nicht mehr davon aus, dem Kartellamt am 31. August eine einvernehmliche Lösung präsentieren zu können.
Voraussichtlich werden die Privatbanken auf der einen Seite und die Sparkassen und Volksbanken auf der anderen Seite jeweils eigene Konzepte vorstellen. Die Privatbanken wollen die Gebühren an Geldautomaten auf zwei Euro begrenzen, die Sparkassen und Volksbanken wollen keinen Höchstbetrag, dafür soll Kunden an fremden Automaten die fällig werdende Gebühr angezeigt werden.
Der Grund für die unterschiedlichen Standpunkte liegt in der Verteilung der Geldautomaten. Während private Banken ein kleineres und vor allem auf Ballungsräume konzentriertes Automatennetz haben, ist das Netz der Sparkassen und Volksbanken weiter gestreut und bedient vor allem auch ländliche Gebiete. Dadurch entständen diesen Bankengruppen höhere Kosten für die Unterhaltung ihres Automatennetzes.
Die durchschnittlichen Kosten pro Abhebung werden von Experten auf 70 bis 80 Cent geschätzt. Demnach würden die Banken auch bei einer Deckelung auf zwei Euro noch verdienen.