Jedermann-Konto
Um heutzutage vernünftig am täglichen Geldverkehr teilnehmen zu können, ist ein Girokonto nahezu unverzichtbar. Die meisten Einnahmen (Gehalt, Arbeitslosengeld, Sozialgeld, …) und Ausgaben (Miete, Telefonrechnung, Krankenversicherung, …) laufen heute wie selbstverständlich über ein Girokonto.
Um ein vom Gesetzgeber geplantes allgemeines Recht auf ein Girokonto für jedermann zu verhindern, haben sich die deutschen Banken und Sparkassen im Rahmen des Zentralen Kreditausschusses der Banken eine freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt, dass jeder Bürger ein Girokonto auf Guthabenbasis bekommt. Das sogenannte Jedermann-Konto kann nicht überzogen werden, bietet aber die üblichen Basisfunktionalitäten eines normalen Girokontos wie Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen,Lastschriften und Daueraufträge.
Die Eröffnung eines Girokontos kann laut Selbstverpflichtung abgelehnt, bzw. ein bestehendes Bankkonto gekündigt werden, wenn
- der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, z.B. Betrug, Geldwäsche, o.ä.
- der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind
- der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet
- die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z.B. das Konto das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird
- nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält
- der Kunde auch im übrigen die Vereinbarungen nicht einhält
Eine negative Schufa Auskunft ist dagegen kein Grund, warum die Bank dem Kunden ein Girokonto verweigern dürfte. Leider gibt es trotz der freiwilligen Selbstverpflichtung immer wieder Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung. In diesem Fall kann man sich bei den Schlichtungsstellen beschweren.